Allgemeine Hinweise zur Firmen-Recherche durch das EHRA

  1. Bevor Sie ein Gesuch um eine Firmen-Recherche einreichen, empfehlen wir Ihnen die Hinweise zur Bildung von Firmen und Namen zu beachten (Interne Weisung zur Prüfung der Firmenidentität und Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen). Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die Namen von Vereinen und Stiftungen sinngemäss.

  2. Mit der Absendung Ihrer Bestellung ersuchen Sie das EHRA um eine kostenpflichtige Recherche der von Ihnen gewählten Firma im Firmenzentralregister. Massgeblich ist die von Ihnen gewählte Schreibweise und Zeichenfolge. Das EHRA übernimmt keine Verantwortung im Falle von Fehlern in der Anfrage. Ist die Bestellung einmal abgesendet, kann sie nicht mehr annulliert werden. Auch Bestellungen, die auf einem Versehen in der Schreibweise oder der Zeichenfolge beruhen, sind kostenpflichtig.

  3. Wenn keine eingetragene Firma mit der von Ihnen gewählten identisch ist, erhalten Sie nach durchgeführter Recherche eine Liste mit bereits eingetragenen Firmen, die der von Ihnen gewählten sehr ähnlich sind. Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist daher möglich, dass noch weitere ähnliche Firmen bestehen. Besteht bereits eine Firma, die mit der von Ihnen gewählten identisch ist, teilen wir Ihnen dies mit, ohne nach weiteren ähnlichen Firmen zu suchen. Die Antwort erhalten Sie als signiertes PDF mit einer Abrechnung, die Sie für Ihre Buchhaltung verwenden können.

  4. Die von Ihnen gewählte Firma kann im Anschluss an die Recherche leider nicht reserviert werden. Der Schutz der Firma wird erst mit der Publikation des betreffenden Handelsregistereintrags im Schweizerischen Handelsamtsblatt wirksam. Es empfiehlt sich daher, die Firmen-Recherche möglichst zeitnah zur Handelsregisteranmeldung zu planen.

  5. Bitte beachten Sie, dass die Recherche einzig Auskunft gibt über die zum Zeitpunkt der Recherche im Zentralregister eingetragenen identischen und ähnlichen Firmen. Die rechtliche Zulässigkeit der von Ihnen gewählten Firma wird von uns im Rahmen der Recherche nicht geprüft. Für die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma ist vorab das kantonale Handelsregisteramt zuständig, wobei die Überprüfung durch die Rechtsabteilung des EHRA anlässlich der Genehmigung des Handelsregistereintrags ausdrücklich vorbehalten bleibt.

  6. Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass die Handelsregisterbehörden die Eintragung einer identischen Firma von Amtes wegen verweigern müssen, nicht aber eine Anmeldung mit der Begründung verweigern dürfen, es bestehe eine – wie auch immer geartete – Ähnlichkeit mit einer bereits eingetragenen Firma. Das hat zur Folge, dass auch Firmen eingetragen werden, die bereits bestehenden Firmen ähnlich sind. Somit kann sich auch nach erfolgter Eintragung eine Kollision von zwei Firmen ergeben. Besteht insbesondere eine Verwechslungsgefahr, kann sich der Inhaber der älteren Firma gegen den Gebrauch der neueren Firma zur Wehr setzen. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine zivilrechtliche Streitigkeit, die von einem Gericht zu beurteilen ist.

  7. Unter Umständen kann sich ein Konflikt zwischen einer rechtlich geschützten Marke und einer eingetragenen Firma ergeben. Für die Abklärung ähnlicher oder identischer eingetragener Marken wenden Sie sich bitte an das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE), Stauffacherstrasse 65/59g, 3003 Bern (Tel. +41 31 377 77 77; info@ipi.ch; www.ige.ch).

  8. Sämtliche Kunden-Daten (Adressangaben und Bestell-Informationen) unterstehen dem Amtsgeheimnis und werden weder Dritten bekannt noch weiter gegeben, auch nicht anderen amtlichen Stellen. Vorbehalten bleibt die Weitergabe zur Zwangsvollstreckung von offenen Forderungen.

    Eidg. Amt für das Handelsregister, Bundesrain 20, 3003 Bern (v2.0/30.6.2018)